GKV-Gesetz schafft Klarheit für Wundauflagen
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Antimikrobielle Wundprodukte von Convatec dauerhaft erstattungs- und verordnungsfähig
Antimikrobielle Wundauflagen werden ab dem 1. Januar 2027 dauerhaft von der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland erstattet. Die neue gesetzliche Definition schafft langfristige Sicherheit für medizinisches Fachpersonal, Patient:innen und Hersteller bei der Verordnung und Erstattung. Convatec begrüßt die Entscheidung als wichtigen Schritt zur Sicherung des Zugangs zu evidenzbasierter Versorgung für Menschen mit chronischen und schwer heilenden Wunden.
Convatec begrüßt die dauerhafte Erstattungsfähigkeit von antimikrobiellen Wundauflagen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem 1. Januar 2027. Das regelt die ausdrückliche Aufnahme antimikrobieller Wundauflagen in die Definition für Verbandmittel im GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz, das Anfang Juli beschlossen wurde. Dies bedeutet eine langfristige Rechtssicherheit bei der Verordnung und Erstattung, die Patient:innen weiterhin den Zugang zu diesen wichtigen Produkten verschafft.
Damit sind die innovativen und zuverlässigen Wundversorgungsprodukte wie etwa Aquacel® Ag+ Extra und alle antimikrobiellen, silberhaltigen Wundauflagen von Convatec dauerhaft erstattungsfähig.
Große Bedeutung von antimikrobiellen Verbandmitteln in der Wundversorgung
Im Gesetz wird die große Bedeutung von antimikrobiellen Verbandmitteln, die im oder am menschlichen Körper wirken, für die Wundversorgung hervorgehoben. Außerdem gelten weiterhin diejenigen Produkte als Verbandmittel, die Wunden feucht halten oder reinigen, Exsudat oder Gerüche binden, ein Verkleben mit der Wunde verhindern oder atraumatisch gewechselt werden können. Das bedeutet, dass die Verbandmittel Aquacel® Ag+ Extra, Aquacel® Ag+ Tamponade, Aquacel® Ag Foam, Aquacel® Ag Surgical und Aquacel® Ag Burn weiter dauerhaft in der GKV verordnet und erstattet werden können.
Eine weitere für die Wundbehandlung zentrale Neuerung des Gesetzes ist ein Preismoratorium für die Wundprodukte, mit dem ein Beitrag zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge geleistet werden soll. Das Moratorium gilt ab dem 1. Januar 2027 mit dem Preisstand vom 1. Januar 2026.
Convatec: Erfreuliche Klarstellung
Andreas Kuhn, Geschäftsführer der Convatec (Germany) GmbH: „Das ist eine erfreuliche Klarstellung bei der Verordnung von antimikrobiellen Wundauflagen. Sie sichert weiterhin den Zugang zu antimikrobiellen Wundauflagen für Patient:innen. Diese Produkte spielen eine wichtige Rolle bei der Versorgung infizierter sowie infektionsgefährdeter Wunden, sie fördern die Heilung und tragen dazu bei, die Gesamtkosten der Behandlung zu senken. Wir begrüßen zudem die nun bestehende größere Planungssicherheit und freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem BVMed und dem GKV-Spitzenverband bei der Ausgestaltung der noch offenen Rahmenbedingungen, einschließlich des künftigen Umgangs mit Innovationen.“
(AP-81346-DEU-DEU-v1)
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